Schulabsentismus

Wenn Schülerinnen und Schüler die Schulpflicht verletzen, also unregelmäßig zur Schule kommen oder der Schule fernbleiben, sind in erster Linie die Beratungsdienste der Schulen zuständig. Wenn Schulen mit ihren eigenen Mitteln nicht erfolgreich sind und sich die Problematik verfestigt, nehmen die Schulen bzw. deren Beratungsdienste Kontakt zur Beratungsabteilung des ReBBZ auf. Eltern wissen manchmal nicht … Schulabsentismus weiterlesen